Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen des Vereins – Risiko und Haftung
Bei jeder radsportlichen Veranstaltung des Radfahrvereins besteht naturgemäß ein Unfall- und Verletzungsrisiko. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen der Rennradler als auch für die der Mountainbiker.
Dieses Risiko kann auch durch keine noch so umsichtige und fürsorgliche Betreuung vollkommen reduziert oder gar ausgeschlossen werden.
Jedem Teilnehmer muss dies bewusst sein.
Es wird von ihm erwartet, dass er sich eigenverantwortlich und umsichtig auf der jeweiligen Veranstaltung verhält (Einhalten der StVO, Tragen der Sicherheitsausrüstung, Beachten regional gängiger Regeln (siehe u.a. AV, DIMB) ) und sich angemessen auf seine Teilnahme an dieser vorbereitet.
Bei der Anmeldung für vorbereitete und geführte Ausfahrten wird vorausgesetzt, dass die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer den Anforderungen der jeweiligen Ausfahrt gerecht wird. Dies gilt auch für die Sicherheitsausrüstung und den technischen Zustand des Rennrades / Mountainbikes.
Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung ausschließen, wenn eine oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt werden.
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art gegen den Radfahrverein Frisch auf e.V., den Leitenden der Veranstaltung und dessen Helfer, soweit der entsprechende Schaden nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist.
Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten. Sind diese bei Ausfahrten nicht dabei, wird die Aufsichtspflicht dem Leiter der Veranstaltung übertragen.
Alle Teilnehmer an einer Veranstaltung erkennen die obigen Ausführungen an.